Vereinbarung über die gemeinsame Verantwortlichkeit (Art. 26 DSGVO)
Version: 2026-08-23
Gültig ab: 23. August 2026
Die deutsche Fassung ist maßgeblich. Eine englische Übersetzung dieses Dokuments wird zur Erleichterung des Verständnisses bereitgestellt.
§ 1 Parteien und Zustandekommen der Vereinbarung
(1) Diese Vereinbarung wird geschlossen zwischen
Gain. Fitness GmbH
Kelchweg 3
8048 Zürich
Schweiz
Datenschutzkontakt: privacy@gain-app.com
— nachfolgend „Gain“ —
und
der natürlichen oder juristischen Person, die diese Vereinbarung im Rahmen des Onboardings auf der Gain-Plattform annimmt und dort ein Coach-Konto betreibt
— nachfolgend „der Coach“, in der direkten Ansprache „Sie“ —
— gemeinsam die „Parteien“, einzeln eine „Partei“.
(2) Gain betreibt die Coaching-Plattform „Gain“ (nachfolgend die „Plattform“), über die Coaches ihre Kundinnen und Kunden (nachfolgend „Athleten“) betreuen.
(3) Diese Vereinbarung wird elektronisch geschlossen. Der Coach nimmt sie im Rahmen des Onboardings durch eine ausdrückliche Zustimmungshandlung an (Click-Accept). Die Annahme wird von der Plattform mit Versionskennung (siehe Kopfzeile dieses Dokuments) und Zeitstempel protokolliert. Der Coach kann die angenommene Fassung jederzeit im Coach-Konto einsehen und als PDF herunterladen. Eine Unterschrift ist nicht erforderlich (§ 15 Abs. 5).
(4) Gain kann diese Vereinbarung anpassen. Wesentliche Änderungen werden dem Coach mit angemessener Vorlauffrist über die Plattform angezeigt; sie werden erst mit erneuter Annahme der neuen Version durch den Coach wirksam. Die jeweils geltende Fassung ist unter https://gain-app.com/legal/joint-controller-agreement abrufbar.
(5) Gain. Fitness GmbH ist ein Schweizer Unternehmen. Auf die von dieser Vereinbarung erfassten Verarbeitungen finden die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) — für Athleten in der EU/im EWR gemäß Art. 3 Abs. 2 DSGVO — sowie das Schweizer Datenschutzgesetz (revDSG) Anwendung. Verweise auf Vorschriften der DSGVO gelten sinngemäß für die entsprechenden Bestimmungen des revDSG.
§ 2 Gegenstand und Zweck der Vereinbarung
(1) Die Parteien legen für die in § 3 beschriebenen Verarbeitungen die Zwecke und Mittel der Verarbeitung gemeinsam fest. Sie sind insoweit gemeinsam Verantwortliche im Sinne von Art. 26 Abs. 1 DSGVO.
(2) Diese Vereinbarung regelt in transparenter Form, welche Partei welche Pflichten nach der DSGVO erfüllt, insbesondere die Pflichten zur Information der betroffenen Personen (Art. 13, 14 DSGVO) und zur Wahrnehmung der Betroffenenrechte (Art. 15 bis 22 DSGVO).
(3) Gemeinsamer Zweck der Verarbeitung ist die Erbringung individueller Trainings-, Ernährungs- und Betreuungsleistungen des Coaches für seine Athleten über die Plattform, einschließlich der Planung, Dokumentation, Auswertung und Kommunikation im Rahmen dieses Coachings.
(4) Gemeinsame Mittel sind die von Gain bereitgestellte Plattform sowie die dort vorgesehenen Funktionen zur Erfassung, Speicherung, Auswertung und Anzeige der Coaching-Daten.
(5) Die gemeinsame Verantwortlichkeit für einen einzelnen Athleten beginnt mit der Verknüpfung dieses Athleten mit dem Coach-Konto (angenommene Einladung); importierte historische Daten unterliegen ihr ab dem Import, der erst nach Abschluss des Onboardings einschließlich der Einwilligung des Athleten erfolgt (§ 7, Anlage 2). Sie endet mit der Aufhebung der Verknüpfung.
(6) Diese Vereinbarung ist keine Auftragsverarbeitungsvereinbarung im Sinne von Art. 28 DSGVO. Keine Partei verarbeitet die von § 3 erfassten Daten weisungsgebunden für die andere Partei.
§ 3 Betroffene Personen und Datenkategorien
(1) Kategorie betroffener Personen: die mit dem Coach-Konto verknüpften Kundinnen und Kunden des Coaches (Athleten).
(2) Erfasste Datenkategorien (Coaching-Daten):
| Kategorie | Beispiele |
|---|---|
| Trainingsdaten | Trainingspläne, Übungen, Gewichte, Wiederholungen, RIR, Mesozyklen und Planungsdaten |
| Ernährungsdaten | Makronährstoffe (Protein, Kohlenhydrate, Fett, Ballaststoffe), Ernährungsziele, Diätphasen |
| Tracking-Daten | Körpergewicht, Gewichtsveränderungsrate, Schrittzahl, Schlafdaten, benutzerdefinierte Tracking-Felder |
| Check-in-Daten | Check-in-Antworten der Athleten, Feedback und Notizen des Coaches |
| Anamnesedaten | Angaben zu Vorerkrankungen, Verletzungen, Beschwerden, Medikation, Ernährungsunverträglichkeiten |
| Form-Check-Medien | Fotos und Videos zur Bewegungsausführung sowie Fortschrittsaufnahmen |
| Importierte historische Daten | Aus Vorsystemen übernommene Trainings-, Ernährungs-, Check-in- und Anamnesehistorie (Anlage 2) |
| Nachrichten | Nachrichten zwischen Coach und Athlet innerhalb der Plattform, einschließlich darin enthaltener Gesundheitsangaben |
(3) Die vorgenannten Daten sind ganz überwiegend Gesundheitsdaten und damit besondere Kategorien personenbezogener Daten im Sinne von Art. 9 Abs. 1 DSGVO.
(4) Rechtsgrundlagen der gemeinsamen Verarbeitung sind:
- Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO — Erfüllung des Nutzungsverhältnisses mit dem Athleten bzw. des Coaching-Verhältnisses;
- Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO — ausdrückliche Einwilligung des Athleten in die Verarbeitung seiner Gesundheitsdaten (§ 7).
§ 4 Abgrenzung der Verantwortlichkeiten
(1) Alleinige Verantwortlichkeit von Gain. Gain ist alleiniger Verantwortlicher (Art. 4 Nr. 7 DSGVO) und der Anwendungsbereich dieser Vereinbarung ist nicht eröffnet für:
- Konto-, Registrierungs- und Authentifizierungsdaten (Name, E-Mail-Adresse, Profilbild, Nutzerkennung) von Athleten und Coaches;
- technische Daten und Diagnosedaten (Fehler- und Absturzberichte, Performance-Daten, Zugriffsprotokolle);
- Abrechnungs- und Zahlungsdaten sowie die Erfüllung handels- und steuerrechtlicher Aufbewahrungspflichten;
- Reichweitenmessung, Conversion-Tracking und die Messung der Wirksamkeit eigener Werbekampagnen von Gain;
- Sicherheit, Missbrauchs- und Betrugsprävention der Plattform;
- sämtliche Daten von Nutzenden ohne Coach (Solo-Nutzung), einschließlich deren Gesundheitsdaten.
(2) Alleinige Verantwortlichkeit des Coaches. Der Coach ist alleiniger Verantwortlicher und diese Vereinbarung findet keine Anwendung auf Verarbeitungen außerhalb der Plattform, insbesondere:
- eigene Notizen, Tabellenkalkulationen, Vorsysteme und sonstige Aufzeichnungen des Coaches außerhalb der Plattform;
- Kommunikation mit Athleten außerhalb der Plattform (z. B. E-Mail, Messenger, Telefon, persönliche Gespräche);
- Vertragsanbahnung, Rechnungsstellung und Buchhaltung des Coaches gegenüber seinen Athleten;
- Marketing- und Werbemaßnahmen des Coaches.
Gain ist für diese Verarbeitungen weder Verantwortlicher noch Auftragsverarbeiter. Der Coach erfüllt die datenschutzrechtlichen Pflichten insoweit eigenverantwortlich.
(3) Nimmt der Coach Daten aus seinem alleinigen Verantwortungsbereich in die Plattform auf (Datenimport nach Anlage 2), unterliegen diese Daten ab dem Import dieser Vereinbarung. Die Rechtmäßigkeit der Erhebung und des Besitzes der Daten vor dem Import verbleibt in der alleinigen Verantwortung des Coaches.
§ 5 Zuweisung der Pflichten nach Art. 26 Abs. 1 DSGVO
(1) Die Parteien weisen die datenschutzrechtlichen Pflichten wie folgt zu:
| Pflicht | Zuständige Partei | Erläuterung |
|---|---|---|
| Information der betroffenen Personen (Art. 13, 14 DSGVO), soweit nicht nachstehend dem Coach zugewiesen | Gain | Über die Datenschutzerklärung für Athleten (https://gain-app.com/privacy/athlete) und die In-App-Hinweise |
| Information der betroffenen Person vor dem Import historischer Daten (Art. 14 DSGVO) | Coach | Anlage 2 Ziffer 3; Musterinformation unter https://gain-app.com/legal/migration-notice |
| Anlaufstelle für betroffene Personen (Art. 26 Abs. 1 Satz 3 DSGVO) | Gain | privacy@gain-app.com |
| Bearbeitung von Betroffenenrechten (Art. 15 bis 22 DSGVO) | Gain, mit Mitwirkung des Coaches | Der Coach unterstützt bei Auskunft, Berichtigung, Löschung und Datenübertragbarkeit (§ 6 Abs. 4) |
| Einholung und Dokumentation der Einwilligung (Art. 7, Art. 9 Abs. 2 lit. a) | Gain | Gesonderter, ungebündelter Onboarding-Schritt (§ 7) |
| Bearbeitung von Widerrufen der Einwilligung | Gain, Benachrichtigung an den Coach | § 7 Abs. 4 bis 6 |
| Technische und organisatorische Maßnahmen innerhalb der Plattform (Art. 32) | Gain | Anlage 1 |
| Technische und organisatorische Maßnahmen im Bereich des Coaches (Art. 32) | Coach | Endgeräte, Zugangsdaten, Arbeitsumgebung (§ 10) |
| Meldung von Datenschutzverletzungen an die Aufsichtsbehörde (Art. 33) | Gain für Vorfälle in der Plattform | § 9 |
| Benachrichtigung betroffener Personen (Art. 34) | Gain für Vorfälle in der Plattform | § 9 |
| Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten (Art. 30) | jede Partei für sich | Gain stellt dem Coach die für die Plattform erforderlichen Angaben auf Anfrage bereit |
| Datenschutz-Folgenabschätzung (Art. 35), soweit erforderlich | Gain, mit Mitwirkung des Coaches | Bezogen auf die Plattformverarbeitung |
| Beauftragung und Kontrolle der Auftragsverarbeiter (Art. 28) | Gain | Anlage 3 |
| Sicherstellung von Drittlandtransfers (Kapitel V DSGVO) | Gain | Anlage 3 |
| Richtigkeit und Aktualität der vom Coach eingegebenen Daten | Coach | § 10 Abs. 1 lit. f |
| Rechtmäßigkeit importierter historischer Daten vor dem Import | Coach | Anlage 2 |
(2) Die Zuweisung nach Absatz 1 lässt die gesetzliche Verantwortlichkeit beider Parteien unberührt. Jede Partei bleibt gegenüber der Aufsichtsbehörde und den betroffenen Personen für die Einhaltung der DSGVO im Rahmen ihres tatsächlichen Einflusses verantwortlich.
§ 6 Betroffenenrechte, Anlaufstelle und Zusammenarbeit
(1) Anlaufstelle. Gain ist die Anlaufstelle für betroffene Personen im Sinne von Art. 26 Abs. 1 Satz 3 DSGVO. Anfragen sind zu richten an privacy@gain-app.com.
(2) Art. 26 Abs. 3 DSGVO. Ungeachtet der Zuweisung in § 5 kann die betroffene Person ihre Rechte aus der DSGVO bei und gegenüber jeder der beiden Parteien geltend machen. Keine Partei darf eine betroffene Person allein unter Verweis auf diese Vereinbarung zurückweisen.
(3) Weiterleitung. Erhält der Coach eine Anfrage einer betroffenen Person, die sich auf die von dieser Vereinbarung erfasste Verarbeitung bezieht, leitet er diese unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von drei (3) Werktagen nach Eingang, an privacy@gain-app.com weiter und informiert die betroffene Person über die Weiterleitung. Der Coach beantwortet solche Anfragen nicht eigenständig, soweit sie die Verarbeitung innerhalb der Plattform betreffen.
(4) Mitwirkung. Die Parteien unterstützen sich gegenseitig bei der Erfüllung der Betroffenenrechte. Der Coach erteilt Gain die zur Beantwortung erforderlichen Auskünfte innerhalb von fünf (5) Werktagen nach Aufforderung, damit die Frist des Art. 12 Abs. 3 DSGVO von einem Monat (verlängerbar um bis zu zwei weitere Monate) eingehalten werden kann.
(5) Aufsichtsbehörden. Die Parteien arbeiten bei Anfragen, Prüfungen und Verfahren von Aufsichtsbehörden zusammen und informieren einander unverzüglich über Vorgänge, die die von dieser Vereinbarung erfasste Verarbeitung betreffen.
(6) Dokumentation. Jede Partei dokumentiert die bei ihr eingegangenen Anfragen betroffener Personen und die zu ihrer Bearbeitung getroffenen Maßnahmen und stellt der anderen Partei diese Dokumentation auf Anfrage bereit.
§ 7 Einwilligungsmanagement (Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO)
(1) Einholung durch Gain. Gain holt von jedem Athleten im Rahmen des Onboardings eine ausdrückliche Einwilligung in die Verarbeitung seiner Gesundheitsdaten nach Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO ein. Die Einwilligung wird als gesonderter, nicht mit anderen Erklärungen gebündelter Schritt eingeholt; sie ist freiwillig, in verständlicher Sprache formuliert und jederzeit widerrufbar.
(2) Umfang. Die Einwilligung umfasst insbesondere:
- die Verarbeitung der in § 3 Abs. 2 genannten Gesundheitsdaten zum Zweck des Coachings;
- den Zugriff des mit dem Athleten verknüpften Coaches auf diese Daten;
- historische Daten, die der Coach bereitstellt, einschließlich der aus Vorsystemen importierten Daten (z. B. Google Sheets) nach Anlage 2.
(3) Nachweis und Statusanzeige. Gain dokumentiert die Einwilligung nachweisbar im Sinne von Art. 7 Abs. 1 DSGVO (Fassung des Einwilligungstextes, Versionskennung, Zeitstempel). Der Coach darf sich auf die von Gain eingeholte Einwilligung verlassen und kann den Einwilligungsstatus je Athlet in der Plattform einsehen. Der Coach holt keine eigene Einwilligung im Namen von Gain ein.
(4) Widerruf. Der Athlet kann seine Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung bleibt unberührt.
(5) Folgen des Widerrufs. Bei Widerruf gilt:
- Gain sperrt und blendet die betroffenen Gesundheitsdaten aus; eine weitere Verarbeitung zu Coaching-Zwecken findet nicht mehr statt;
- der Zugriff des Coaches auf diese Daten wird entzogen;
- Gain benachrichtigt den Coach unverzüglich über den Widerruf;
- die endgültige Löschung erfolgt nach dem regulären Prozess der Kontolöschung (https://gain-app.com/account-deletion) bzw. nach den in der Datenschutzerklärung für Athleten genannten Aufbewahrungsfristen.
(6) Pflicht des Coaches nach Benachrichtigung. Der Coach hat nach Erhalt der Benachrichtigung nach Absatz 5 jede weitere Verarbeitung der betroffenen Gesundheitsdaten unverzüglich einzustellen. Dies umfasst auch außerhalb der Plattform vorhandene Kopien und Auszüge dieser Daten; diese sind zu löschen oder zu sperren, sofern der Coach für sie nicht über eine eigene, fortbestehende Rechtsgrundlage verfügt oder einer gesetzlichen Aufbewahrungspflicht unterliegt.
(7) Kein Vorgriff. Der Coach darf Gesundheitsdaten eines Athleten erst dann in die Plattform eingeben oder importieren, wenn dieser Athlet das Onboarding einschließlich der Einwilligung abgeschlossen hat (§ 10 Abs. 1 lit. d, Anlage 2).
§ 8 Technische und organisatorische Maßnahmen
(1) Gain trifft für die Verarbeitung innerhalb der Plattform die nach Art. 32 DSGVO erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen. Eine Übersicht enthält Anlage 1. Gain überprüft die Maßnahmen regelmäßig und passt sie an den Stand der Technik an; das Schutzniveau darf dabei nicht unterschritten werden.
(2) Zu den zentralen Maßnahmen gehören insbesondere die Verschlüsselung während der Übertragung (TLS 1.2 oder höher), die Verschlüsselung im Ruhezustand (AES-256), eine rollenbasierte Zugriffssteuerung, zeitlich begrenzte, vorsignierte URLs für den Medienzugriff (Form-Check-Fotos und -Videos) sowie die Protokollierung von Zugriffen auf Athletendaten.
(3) Der Coach trifft in seinem eigenen Bereich angemessene Maßnahmen, insbesondere nach § 10 Abs. 1 lit. b und c.
(4) Gain verpflichtet die zur Verarbeitung eingesetzten Personen auf Vertraulichkeit und stellt sicher, dass sie in Bezug auf den Datenschutz unterwiesen sind.
§ 9 Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten
(1) Gegenseitige Information. Jede Partei informiert die andere Partei unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 24 Stunden nach Kenntniserlangung, über jede Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten (Art. 4 Nr. 12 DSGVO), die die von dieser Vereinbarung erfassten Daten betrifft oder betreffen kann. Die Frist ist so bemessen, dass die Meldefrist des Art. 33 Abs. 1 DSGVO von 72 Stunden eingehalten werden kann.
(2) Inhalt der Meldung. Die Information enthält, soweit verfügbar: Art der Verletzung, betroffene Datenkategorien, ungefähre Zahl der betroffenen Personen und Datensätze, wahrscheinliche Folgen sowie ergriffene oder vorgeschlagene Gegenmaßnahmen.
(3) Zuständigkeit. Für Vorfälle, die die Plattform betreffen, übernimmt Gain die Meldung an die zuständige Aufsichtsbehörde (Art. 33 DSGVO) und, sofern erforderlich, die Benachrichtigung der betroffenen Personen (Art. 34 DSGVO). Der Coach nimmt keine eigenständigen Meldungen zu Plattformvorfällen vor, ohne sich zuvor mit Gain abzustimmen; gesetzliche Pflichten des Coaches bleiben unberührt.
(4) Vorfälle im Bereich des Coaches. Der Coach meldet Gain unverzüglich insbesondere den Verlust oder die Kompromittierung von Zugangsdaten oder Endgeräten, unbefugte Zugriffe auf sein Coach-Konto sowie den unbefugten Abfluss von Athletendaten aus seinem Bereich.
(5) Dokumentation. Die Parteien dokumentieren alle Vorfälle einschließlich der ergriffenen Maßnahmen (Art. 33 Abs. 5 DSGVO) und stellen einander die zur Erfüllung der Melde- und Benachrichtigungspflichten erforderlichen Informationen bereit.
§ 10 Pflichten des Coaches
(1) Der Coach verpflichtet sich:
- a) Zweckbindung — Athletendaten ausschließlich zu Coaching-Zwecken im Rahmen des mit dem jeweiligen Athleten bestehenden Coaching-Verhältnisses zu verarbeiten; jede Verarbeitung zu anderen Zwecken (insbesondere Werbung, Profilbildung, Weitergabe an Dritte, Verkauf) ist untersagt;
- b) Vertraulichkeit — alle Athletendaten streng vertraulich zu behandeln und sie Dritten nicht zugänglich zu machen; diese Pflicht besteht auch nach Beendigung dieser Vereinbarung fort;
- c) Zugangsdatenhygiene — Zugangsdaten geheim zu halten, kein Account-Sharing zuzulassen, ein starkes und einzigartiges Passwort zu verwenden, die von der Plattform angebotene Mehr-Faktor-Authentifizierung zu aktivieren, sofern verfügbar, und Endgeräte durch Bildschirmsperre und aktuelle Sicherheitsupdates zu schützen;
- d) Keine Vorab-Eingabe — Gesundheitsdaten eines Athleten erst dann in die Plattform einzugeben oder zu importieren, wenn dieser Athlet das Onboarding einschließlich der Einwilligung nach § 7 abgeschlossen hat;
- e) Kein plattformfremder Export — Athletendaten nicht über den eigenen rechtmäßigen Verantwortungsbereich hinaus zu exportieren, zu kopieren oder außerhalb der Plattform zu verwenden; die Erstellung von Sammelauszügen oder Massenexporten ist untersagt;
- f) Datenqualität — die von ihm eingegebenen Daten richtig und aktuell zu halten und erkannte Unrichtigkeiten unverzüglich zu korrigieren;
- g) Rechtskonformität — die für ihn geltenden datenschutz-, berufs- und aufsichtsrechtlichen Vorschriften einzuhalten und seine eigenen Informationspflichten gegenüber den Athleten für den Bereich seiner alleinigen Verantwortlichkeit (§ 4 Abs. 2) zu erfüllen;
- h) Mitwirkung — Gain bei der Erfüllung der in § 5 zugewiesenen Pflichten zu unterstützen (§ 6 Abs. 4, § 9).
(2) Verstößt der Coach gegen wesentliche Pflichten dieser Vereinbarung, kann Gain den Zugriff auf Athletendaten mit sofortiger Wirkung einschränken oder sperren und das Coach-Konto nach Maßgabe der Nutzungsbedingungen für Coaches beenden.
§ 11 Datenimport aus Vorsystemen
Übernimmt der Coach historische Daten eines Athleten aus einem Vorsystem (z. B. Google Sheets) in die Plattform, gelten ergänzend die Bestimmungen der Anlage 2. Für die Information des Athleten vor dem Import stellt Gain unter https://gain-app.com/legal/migration-notice eine Musterinformation bereit.
§ 12 Haftung und Innenausgleich
(1) Im Außenverhältnis haftet nach Art. 82 Abs. 4 DSGVO jeder gemeinsam Verantwortliche für den gesamten Schaden, um einen wirksamen Schadenersatz für die betroffene Person sicherzustellen.
(2) Im Innenverhältnis trägt jede Partei den Anteil am Schaden, der ihrem Anteil an der Verantwortung für den eingetretenen Schaden entspricht (Art. 82 Abs. 5 DSGVO). Hat eine Partei den vollständigen Schadenersatz geleistet, kann sie von der anderen Partei den auf diese entfallenden Anteil zurückfordern.
(3) Regress bei Bußgeldern. Wird gegen eine Partei ein Bußgeld oder eine Sanktion verhängt, deren zugrunde liegender Verstoß ganz oder überwiegend der anderen Partei zuzurechnen ist, kann die betroffene Partei im Innenverhältnis Erstattung verlangen, soweit und in dem Umfang, in dem eine solche Überwälzung rechtlich zulässig ist. Ein weitergehender Anspruch auf Freistellung von Bußgeldern besteht nicht.
(4) Haftung der Parteien untereinander. Im Übrigen richtet sich die Haftung zwischen den Parteien nach § 16 der Nutzungsbedingungen für Coaches (abgestufte Haftung: unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit und Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit; bei einfacher Fahrlässigkeit begrenzt auf Kardinalpflichten und den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden). Gesetzliche Ansprüche betroffener Personen bleiben unberührt (Absatz 1).
§ 13 Laufzeit und Beendigung
(1) Diese Vereinbarung tritt mit der Annahme durch den Coach (§ 1 Abs. 3) in Kraft und läuft, solange das Coach-Konto besteht bzw. das Vertragsverhältnis zwischen Gain und dem Coach andauert.
(2) Sie endet automatisch mit der Beendigung des Coach-Kontos oder des zugrunde liegenden Vertragsverhältnisses; einer gesonderten Kündigung bedarf es nicht.
(3) Mit Beendigung wird dem Coach der Zugriff auf sämtliche Athletendaten unverzüglich entzogen.
(4) Die Beendigung dieser Vereinbarung berührt nicht die Rechte der Athleten an ihren Daten und nicht deren Nutzungsverhältnis mit Gain.
(5) Die Regelungen zur Vertraulichkeit (§ 10 Abs. 1 lit. b), zur Mitwirkung bei Betroffenenanfragen und Vorfällen (§ 6, § 9) hinsichtlich vor Beendigung entstandener Sachverhalte sowie zur Haftung (§ 12) gelten über die Beendigung hinaus fort.
§ 14 Wesentlicher Inhalt der Vereinbarung (Art. 26 Abs. 2 DSGVO)
(1) Der wesentliche Inhalt dieser Vereinbarung wird den betroffenen Personen gemäß Art. 26 Abs. 2 Satz 2 DSGVO zur Verfügung gestellt. Dies erfolgt über die Datenschutzerklärung für Athleten unter https://gain-app.com/privacy/athlete, die insbesondere die Rollenverteilung, die Anlaufstelle und die Zuweisung der Pflichten nach § 5 wiedergibt.
(2) Diese Vereinbarung ist zudem in ihrer jeweils geltenden Fassung öffentlich unter https://gain-app.com/legal/joint-controller-agreement abrufbar.
§ 15 Schlussbestimmungen
(1) Verhältnis zu anderen Vereinbarungen. Diese Vereinbarung ergänzt die Nutzungsbedingungen für Coaches (https://gain-app.com/terms/coach) und die Datenschutzerklärung für Coaches (https://gain-app.com/privacy/coach). Bei Widersprüchen in datenschutzrechtlichen Fragen geht diese Vereinbarung vor.
(2) Maßgebliche Sprachfassung. Die deutsche Fassung ist maßgeblich. Übersetzungen dienen ausschließlich der Lesbarkeit.
(3) Salvatorische Klausel. Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien ersetzen die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen und datenschutzrechtlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
(4) Anwendbares Recht und Gerichtsstand. Es gilt Schweizer Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Zürich, Schweiz. Zwingende Bestimmungen der DSGVO und des revDSG sowie die Rechte betroffener Personen bleiben hiervon unberührt.
(5) Form. Diese Vereinbarung wird elektronisch bereitgestellt und elektronisch angenommen. Eine Unterschrift ist nicht erforderlich. Änderungen und Ergänzungen erfolgen durch Veröffentlichung einer neuen Version nach § 1 Abs. 4.
(6) Anlagen. Die Anlagen 1 bis 3 sind Bestandteil dieser Vereinbarung.
Anlage 1 — Technische und organisatorische Maßnahmen (Übersicht)
Gain setzt für die Verarbeitung innerhalb der Plattform insbesondere folgende Maßnahmen nach Art. 32 DSGVO ein:
| Bereich | Maßnahme |
|---|---|
| Verschlüsselung (Transport) | TLS 1.2 oder höher für sämtliche Verbindungen; HTTPS-Erzwingung |
| Verschlüsselung (Speicher) | Serverseitige Verschlüsselung im Ruhezustand mit AES-256 |
| Zugriffskontrolle | Rollenbasierte Zugriffssteuerung; Coaches sehen ausschließlich die Daten der mit ihnen verknüpften Athleten |
| Authentifizierung | Externer Authentifizierungsanbieter (Auth0/Okta); Mehr-Faktor-Authentifizierung, sofern verfügbar |
| Medienzugriff | Zeitlich begrenzte, vorsignierte URLs für Form-Check-Fotos und -Videos |
| Protokollierung | Protokollierung von Zugriffen auf Athletendaten zu Sicherheits- und Compliance-Zwecken |
| Anwendungssicherheit | Content-Security-Policy-Header, X-Frame-Options, strikte Referrer-Policy |
| Trennungskontrolle | Mandantentrennung auf Ebene der Anwendungslogik |
| Verfügbarkeit | Regelmäßige Sicherungen; Wiederherstellungsverfahren |
| Vertraulichkeit des Personals | Verpflichtung der eingesetzten Personen auf Vertraulichkeit und Datenschutzunterweisung |
| Löschung | Löschkonzept entsprechend den in der Datenschutzerklärung genannten Aufbewahrungsfristen |
Gain stellt dem Coach auf Anfrage weitergehende Informationen zu den technischen und organisatorischen Maßnahmen bereit, soweit dem keine Sicherheitsinteressen entgegenstehen.
Anlage 2 — Datenimport aus Vorsystemen (Google Sheets)
Diese Anlage gilt für die Übernahme historischer Athletendaten aus einem Vorsystem des Coaches (insbesondere Google Sheets) in die Plattform.
1. Voraussetzung: abgeschlossenes Onboarding und Einwilligung. Ein Import ist nur zulässig, wenn der betroffene Athlet die Einladung angenommen, das Onboarding abgeschlossen und die Einwilligung nach Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO (§ 7) erteilt hat. Vor Erteilung der Einwilligung werden keine historischen Daten an die Plattform übertragen; ein Import „auf Vorrat“ ist unzulässig.
2. Ein Athlet je Tabelle. Jede zum Import übermittelte Tabelle darf die Daten genau eines Athleten enthalten. Die Tabelle darf keine personenbezogenen Daten Dritter enthalten (weder anderer Athleten noch sonstiger Personen).
3. Zusicherungen des Coaches. Mit der Übermittlung der Tabelle sichert der Coach zu, dass
- er die enthaltenen Daten rechtmäßig erhoben hat und rechtmäßig besitzt;
- er den betroffenen Athleten vor dem Import über die Übertragung an die Plattform informiert hat; hierfür stellt Gain unter https://gain-app.com/legal/migration-notice eine Musterinformation bereit, deren Verwendung empfohlen wird;
- die Daten inhaltlich richtig sind und keine Daten enthalten, deren Verarbeitung dem Athleten gegenüber untersagt wurde;
- keine Daten Dritter enthalten sind.
4. Löschung der Quelldatei. Gain löscht die zum Import übermittelte Quelldatei nach Abschluss des Imports. Der Coach bleibt für die in seinem eigenen Verantwortungsbereich verbleibenden Kopien allein verantwortlich (§ 4 Abs. 2).
5. Verantwortlichkeit. Ab dem Import unterliegen die übernommenen Daten der gemeinsamen Verantwortlichkeit nach dieser Vereinbarung. Die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung vor dem Import verbleibt in der alleinigen Verantwortung des Coaches.
Anlage 3 — Auftragsverarbeiter und Drittlandtransfers (informatorisch)
Gain setzt zur Erbringung der Plattformleistungen die nachfolgenden Auftragsverarbeiter (Art. 28 DSGVO) ein. Die Angaben dienen der Information des Coaches; die Auswahl, Beauftragung und Kontrolle der Auftragsverarbeiter obliegt Gain (§ 5 Abs. 1).
| Auftragsverarbeiter | Leistung | Verarbeitungsort |
|---|---|---|
| Amazon Web Services (Amazon.com, Inc.) | Hosting, Speicherung, Medienablage | USA |
| Amazon Simple Email Service (SES) | Transaktionaler E-Mail-Versand (Einladungen, Benachrichtigungen) | USA |
| Auth0 LLC / Okta, Inc. | Authentifizierung und Nutzerverwaltung | USA |
| Functional Software, Inc. (Sentry) | Fehler- und Absturzberichte, Performance-Überwachung | USA |
Drittlandtransfers. Für die Übermittlung personenbezogener Daten in die USA gilt:
- Primäre Garantie: Alle vorgenannten Anbieter sind aktive Teilnehmer am EU–U.S. Data Privacy Framework (DPF) sowie am Swiss–U.S. Data Privacy Framework. Die Übermittlung erfolgt daher auf Grundlage des Angemessenheitsbeschlusses der Europäischen Kommission (Art. 45 DSGVO) bzw. der Anerkennung durch den Schweizer Bundesrat. Der Versand über Amazon SES ist von der Zertifizierung von Amazon.com, Inc. mit umfasst.
- Ersatzgarantie: Sollte das jeweilige Data Privacy Framework wegfallen, ausgesetzt werden oder auf eine Übermittlung nicht anwendbar sein, erfolgt die Übermittlung auf Grundlage der Standardvertragsklauseln der Europäischen Kommission (Durchführungsbeschluss (EU) 2021/914) nebst ergänzenden technischen und organisatorischen Maßnahmen sowie — für Übermittlungen aus der Schweiz — der vom EDÖB anerkannten Fassung dieser Klauseln.
Gain informiert den Coach über wesentliche Änderungen bei den eingesetzten Auftragsverarbeitern über die Plattform.
Weiterführende Dokumente: Muster-Information zur Datenübernahme · Datenschutzerklärung für Athleten · Datenschutzerklärung für Coaches · Nutzungsbedingungen für Coaches · Nutzungsbedingungen für Athleten
Änderungshistorie
| Version | Änderung |
|---|---|
| 2026-08-23 | Erstfassung |
Gain. Fitness GmbH
Kelchweg 3
8048 Zürich
Schweiz